Wer daran gezweifelt hat, dass es echten, überzeugten und letztlich gewaltbereiten Antisemitismus in Deutschland gibt, muss sich spätestens durch dieses Video eines Besseren belehren lassen: Ein Deutscher beschimpft den Inhaber des Berliner Restaurants Feinberg auf unerträgliche Art und droht ihm indirekt mit dem Tod:
Bleibt zu hoffen, dass die öffentlich verfügbare Video-Dokumentation dafür sorgt, das Strafmaß maximal auszuschöpfen:
§ 130 Strafgesetzbuch
Volksverhetzung(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Aufgrund der Schwere der Tat muss der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich ziehen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Wenige Tage vor den hohen Feiertagen, die an die Geburt des christlichen Heilands erinnern, schaut die Welt auf Deutschland und sieht – eine antisemitische Fratze.
— Schlesinger