Hooligans können widerwärtige Zeitgenossen sein. Das weiß man nicht erst seit den blutigen und bisweilen tödlichen Auschreitungen radikaler britischer oder holländischer Fußballfans. Dank strengerer Kontrollen hat sich das inzwischen weitgehend gelegt.
In Jerusalem scheint es eine besondere Variante von Hooligans zu geben. Offenbar sind über Hundert adrenalingesteuerter Hooligans des Clubs Beitar in ein Einkaufszentrum gestürmt, das jüdische und arabische Geschäfte hat. Dort skandierten sie unter anderem ohrenbetäubend laut “Tod den Arabern!”
https://youtu.be/d3_dty1oSz4
Einige der Hooligans sollen jüdische Ladenbesitzer gefragt haben ob sie ihnen Messer geben können, was von allen verneint wurde. So wurden lediglich einige Palästinenser verprügelt und Frauen angespuckt. Das war nicht die erste Ausschreitung extremer Beitar-Anhänger, die politisch großteils dem ultranationalistischen Lager zuzurechnen sind.
So abstoßend ein Auftritt rasender Hooligans sein mag, so wenig Neues gibt es dazu zu sagen. Irre Fans gibt es weltweit.
Irritierend ist nur eins: Die anwesende israelische Polizei nahm keine einzige Festnahme vor. Das hat sie damit begründet, dass keine Anteige erstattet wurde.
Nun kenne ich das israelische Zivilrecht nicht, bin mir aber einigermaßen sicher, dass es auch dort Straftatsbestände gibt, bei denen die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden muss. Bei uns würde ein “Tod den Türken!” den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen (§130 StGB)
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
In Israel dient ein Schlachtruf “Tod den Arabern!” eher den Interessen der Freunde von Vertreibung wie etwa Außenminister Lieberman. Daher wäre es ein Wunder gewesen, wäre man gegen die Hooligans vorgegangen.
— Schlesinger
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