Anfang Februar wurde die 19 Jahre junge Israelin Ori Ansbacher in einem Wald südlich von Jerusalem tot und unbekleidet aufgefunden.
Der Täter: Der aus dem arabischen Hebron stammende 29-jährige Palästinenser Arafat Irfaiya. Bevor er Ori Ansbacher mit mehreren Messerstichen getötet hat, hat er sie vergewaltigt.
Irfaiya wurde wenige Tage später von einer israelischen Spezialeinheit gestellt. Er hatte die Tatwaffe noch bei sich.
Im Verhöre gab er offenbar bereitwillig zu, in der Absicht nach Israel gekommen zu sein um hier einen Juden zu töten. Er habe das aus nationalistischen Gründen getan. Er sei ein Freiheitskämpfer.
Auf Photos aus dem Gefängnis sieht man Irfaiya zufrieden lächelnd neben israelischen Polizisten sitzen. Er scheint zu glauben, er sei nun ein Märtyrer.
Belohnung für inhaftierte Attentäter
Vielleicht spekuliert er auch auf ein Unterstützungsgeld. Das zahlt die Palästinensische Autonomiebehörde jedem Landsmann, der wegen terroristischer Aktivitäten gegen Israel in einem israelischen Gefängnis sitzt. 1400 Schekel oder 340 Euro monatlich sind in der Westbank eine schöne Summe Geld.
Darin könnte der Mörder sich täuschen. Es war zwar schon immer so, dass ein Attentat auf eine Besatzungsmacht aus Sicht des einen “Freiheitskampf” und aus Sicht des anderen “Terrorismus” ist.
Aber die Vergewaltigung einer Frau und die Tötung einer Zivilistin fallen in andere benennbare Kategorien: Mord und Vergehen gegen das Humanitäre Völkerrecht.*
Mahmoud Abbas schweigt
Aus politischer Sicht fällt auf, dass sich weder Hamas noch eine andere militante palästinensische Gruppierung zu dieser Tat geäußert haben.
Normalerweise versuchen diese Gruppen aus Attentaten einen Propaganda-Erfolg zu schlagen. Anscheinend will niemand etwas mit einem Vergewaltiger zu tun zu haben.
Ein in Israel inhaftierter hoher Funktionär der Fatah – also der PLO Fraktion, zu der Präsident Abbas gehört – hat sich von der Tat scharf distanziert.
Und der Palästinenerpräsident? Schweigt zu dieser verabscheuungswürdigen Tat.
Und bleibt damit seiner Rolle treu als rückgratloser, opportunistischer Halb-Diktator der Palästinenser.
— Schlesinger
*Nach Maßgabe des Humanitären Völkerrechts (früher “Kriegsvölkerrecht” genannt) ist die Tötung eines Zivilisten oder eines wehrlosen Kombattanten nicht zulässig.