Moralisches Versagen der Armee
Verteidigungsminister Ehud Barak hat das Verhalten des israelischen Oberstleutnant Omri Borberg als “schwere Verletzung” der geltenden Armeevorschriften verurteilt. Der leitende Staatsanwalt der Armee sprach von einem “schweren moralischen Versagen der militärischen Führung“. Das war im Juli 2008.
Proteste in Nilin
Nil’in ist ein in der arabischen West Bank gelegenes Dorf und ebenso wie Bil’in seit Jahren bekannt für die friedlichen palästinensischen Proteste gegen die israelische Trennmauer.
Der damals 27 jährige Ashraf Abu Rahmeh hatte sich an diesen Demonstrationen seit längerem beteiligt.
Zur lokalen Berühmheit wurde er, als er im Mai 2008 auf einen Baukran geklettert war und für 5 Stunden die Fortsetzung von Bautätigkeiten in der jüdischen Siedlung Matityahu East störte. Anschließend wurde er von der israelischen Polizei festgenommen.
Che Guevara von Palästina
Ashraf Abu Rahmeh hat sich den Beinamen “Che” zugelegt, weil er ein Motto von Che Guevara übernommen hatte: “Ich bin dort zuhause, wo die Tyrannei herrscht”.
Auch am 7. Juli fanden Demonstrationen gegen die Mauer statt. Die Armee reagierte wie üblich mit Tränengas und Gummigeschossen. Zudem wurde eine Ausgangssperre verhängt. Ashraf Abu Rahmeh war der israelischen Armee wohl bekannt. Er wurde wegen Verletzung der Ausgangssperre vorläufig festgenommen, gefesselt und bekam die Augen verbunden. Er wurde zu einem Jeep geführt.
Verpasst ihm einen Schuß
Der verantwortliche Offizier Oberstleutnant Borberg hatte einem neben ihm stehenden Soldaten die Frage gestellt, ob man dem Festgenommenen nicht einen Schuß verpassen sollte. Der befragte Unteroffizier Leonardo Corea meinte umstandslos er könne das schon machen.
Corea führte Rahmeh hinter einen Jeep, legte die Waffe an und schoß dem Gefesselten aus nächster Nähe auf den Fuß. Auch wenn es keine scharfe Munition war, bewirkt die Einwirkung eines Gummigeschosses aus nächster Nähe schwerste Prellungen oder Schlimmeres.
Man muß kein Zivil-, Völker- oder Militärrecht zu Rate ziehen, um einen eklatanten Verstoß gegen Recht und Moral zu erkennen.
In der später erfolgten Vernehmung durch die Militärpolizei gab es zwischen dem Offizier und seinem Untergebenen gegenseitige Beschuldigungen.
Im Laufe des eigentlichen Verfahrens sind schließlich Zweifel aufgetreten.
Nach Angaben von Armeesprecherin Awital Leibowitsch wirft der Film auch Fragen auf: Es sei deutlich, dass die Aufnahmen nicht am Stück gedreht worden seien. “Wo sind die fehlenden Sequenzen? Was enthalten sie?” fragte sie. Auch habe sich der Palästinenser nach seiner Freilassung nicht beschwert.
Richtig, Rahmeh hat sich nicht beschwert. Denn was darf man realistischerweise erwarten bei der Gegenüberstellung eines einzelnen Palästinensers gegenüber mehreren israelischen Soldaten?
Nun wurde das Urteil gegen die beiden angeklagten Soldaten verhängt. Die von der Staatsanwaltschaft gegen den kommandierenden Offizier geforderte Gefängnisstrafe wurde vom Gericht abgewiesen.
Borberg erhielt eine Beförderungssperre für zwei Jahre und darf für ein Jahr lang kein Kommando führen.
Schuß nur eine Ordnungswidrigkeit
Da es sich kraft Feststellung des Gerichts bei dem Schuß aus nächster Nähe nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gehandelt hat, sind die Vorschriften und die Werte der Armee auch nicht verletzt worden.
— Schlesinger
Photo: screenshot Videomaterial