1976 regelte der Oberste Gerichtshof im Fall USA vs. Martinez-Fuerte die Ausnahmen vom vierten Zusatzartikel, wonach in einer Zone von 100 Meilen Entfernung zu den Landesgrenzen allgemeine Kontrollen bei jedermann durchgeführt werden dürfen, um insbesondere gegen Schmuggel und illegale Einwanderung vorgehen zu können.
Dieser Ausnahme beschränkt das vierte amendment, das ungefähr den Inhalten unserer Grundgesetz-Artikel 2 (II) “Die Freiheit der Person ist unverletzlich”, 11 (I) “Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet” und 13 (I) “Die Wohnung ist unverletzlich” entspricht.
Amendment IV (1791)
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.
Die American Civil Liberties Union kritisiert nun scharf, dass es insbesondere nach 9/11 bis heute zu einer vehementen, wenngleich unauffälligen Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen gekommen sei.
Die 100 Meilen Zone werde längst nicht mehr in Bezug auf die Grenze zu Mexiko gesehen, sondern auf die gesamten Landesgrenzen der USA bezogen.
Die ACLU hat dies geografisch als orange Zone dargestellt:
Das erscheint zunächst wenig. Bezogen auf die Bevölkerung umfasst es sage und schreibe zwei Drittel der amerikanischen Bevölkerung oder 190 Millionen.
Derzeit gibt es 33 fest installierte Checkpoints, aber unzählige mobile Kontrollposten, die sich auch nicht an die 100 Meilen Beschränkung halten.
Das bedeutet nichts anderes als eine weitere enorme Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte.
— Bigdaddy
(Karte: ACLU, via Hit&Run)